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BFH, 07.02.1990 - V B 127/89 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.02.1987 - V R 1/79
1. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug richtet sich nach der tatsächlichen und …
Auszug aus BFH, 07.02.1990 - V B 127/89
Vorsteuerbeträge fallen als absetzbar in den Besteuerungszeitraum (vgl. § 16 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes --UStG 1980--), in dem sie dem Anspruchsberechtigten in einer Rechnung i.S. des § 14 UStG 1980 gesondert ausgewiesen worden sind, sofern die anderen, hier nicht ausschlaggebenden Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 26.Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521 [BFH 26.02.1987 - V R 1/79]). - BFH, 13.06.1988 - IV B 114/86
Geltendmachung von Kosten für eine Reise eines Bildhauers und Mietkosten als …
Auszug aus BFH, 07.02.1990 - V B 127/89
Hinsichtlich der Angaben über rechtlich bedeutsame Tatsachen reicht im Verfahren über PKH-Bewilligung zur Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussicht ein schlüssiges Vorbringen mit Beweisantritt aus (vgl. BFH, Beschluß vom 13.Juni 1988 IV B 114/86, BFH/NV 1988, 804, mit Nachweisen). - BFH, 06.02.1987 - III B 169/86
Auszug aus BFH, 07.02.1990 - V B 127/89
Dieses Vorgehen des FG läßt nicht erkennen, ob es insgesamt den Grundsatz eingehalten hat, daß für das PKH-Verfahren nicht die endgültige Würdigung, wie sie der Endentscheidung zugrunde liegt, maßgebend sein darf, soweit im Besteuerungsverfahren (wie hier) Schätzungen vorzunehmen sind, deren Ergebnis von der Gesamtwürdigung vieler Tatumstände abhängt (vgl. BFH, Beschluß vom 6.Februar 1987 III B 169 und 170/86, BFH/NV 1987, 322).
- BFH, 05.02.1993 - VIII B 103/92
Ermittlung der Höhe der Besteuerungsgrundlagen durch Schätzung - Darlegung der …
Für die Angabe über rechtlich bedeutsame Tatsachen genügt zur Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussichten ein schlüssiges Vorbringen mit Beweisantritt, demzufolge im Hauptverfahren eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 1990 V B 127/89, BFH/NV 1992, 848, …und vom 13. Juni 1988 IV B 114/86, BFH/NV 1988, 804).